Mit der Vergabe der Prägerechte (zu Beginn des Jahres 1009), wird in den 12 Auen nun auch offiziell folgende Währung akzeptiert:
- Kupfermünzen (auch Kopper genannt). Zehn Kopper entsprechen einem Silberling.
- Silbermünzen (auch Silberling genannt). Zehn Silberlinge entsprechen einer Goldmünze.
- Goldmünzen (zu selten im Besitz eines Auen-Bewohners, um sich einen Spitznamen verdient zu haben).
Es sei angemerkt, dass Edelsteine auch weiterhin als Tauschwert angenommen werden.