Eine kleine Sammlung wissenswerter Fakten aus den 12 Auen.
Verhaltensweisen:
- Untereinander begrüßen sich die Bewohner der 12 Auen mit dem "Unterarmschlag". Also: Hand an den Unterarm und leicht drücken.
- Handel oder dergleichen Leistungen bedürfen einer Genehmigung. Der jeweilige Auen-Herr zeichnet sich dafür zuständig.
-> Bei größeren Unternehmungen ist das Wohlwollen des Hofkanzlers einzuholen.
Gesetze:
Der König und die Königswahl:
- Die 12 Auen sind eine Wahl- und keine Erbmonarchie.
- Um den Königstitel zu vererben, bedarf es zuerst der Zustimmung der Mehrzahl der Auen-Herren.
- Während der Königswahl darf kein Auen-Herr zu einem Duell antreten. Es gilt Vertreter zu bestimmen.
- Jeder "Bürger" der 12 Auen kann prinzipiell zum König gewählt werden.
- Der neu gewählte König wird bestehende Ämter und Titel bestätigen oder neu vergeben. Ebenso kann er neue Ämter schaffen.
- 12 Jahres Regel: Spätestens 12 Jahre nach "Amtsunfähigkeit" des vorigen Königs, muss eine neue Wahl stattfinden.
- Ort und Zeitpunkt einer Königswahl werden von den Auen-Herren in Korrespondenz ermittelt.
- Sollte es bei der Wahl keine Einigung geben oder die 12 Jahres Regel überschritten werden, so tritt folgendes ein:
-> Der dem König nächste Blutverwandte wird zum neuen König.
-> Sollte es keinen Blutsverwandten geben, so wird eine Turney einen Favoriten erbringen.
- Es ist bei Verwirkung des eigenen Lebens verboten die Königswahl durch Verrat, Waffengewalt oder Bestechung zu manipulieren.
- Ebenso schlimm wiegt eine Manipulation auf magischer Ebene, die ebenfalls mit dem Tode geahndet wird.
- Sollte der König nicht im Land weilen, so wird er durch den Hofkanzler vertreten.
Die Auen-Herren:
- Neue Auen-Herren werden vom König eingesetzt.
-> Auen-Herren können auch "Fremde" werden.
- Der Titel des Auen-Herren kann vererbt werden, doch der scheidende Auen-Herr kann seinen Nachfolger selbst bestimmen.
-> So er keinen Erben hat und seine Nachfolge nicht geregelt ist, wird die Au frei und durch den König neu vergeben.
- Jeder Auen-Herr hat das Recht der Substitution: Dies bedeutet er kann die Strafe eines Bürgers der 12 Auen auf sich nehmen.
-> Der vormals Beschuldigte wird durch die Substitution von seiner Schuld rein gewaschen.
-> Sollte die Strafe das Ableben des Substituierers herbeiführen, ist es ihm dennoch gestattet seine Nachfolge zu regeln.
- Dem Auen-Herren ist es gestattet eine eigene Landwehr aufzustellen und zu unterhalten.
- Einmal im Jahr haben sich die Auen-Herren am Herrschersitz einzufinden
Handel und Abgaben:
- Der Zehnt jeder Au ist vom Auen-Herren in seiner Art selbst zu bestimmen.
- Ein Fünftel des Handels innerhalb des Königreichs geht an die Krone.
- Ein Zehntel des Handels nach außerhalb des Königreichs geht an die Krone.